Neuerungen bei Hamburger Holzbauförderung

Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) unterstützt bereits seit längerem den Einsatz von Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft in der Gebäudekonstruktion (Neubau, d. h., eigenständiger Neubau, Aufstockung, Anbau) von Nichtwohngebäuden (NWG).

Zu der bekannten Förderung gibt es nunmehr rückwirkend zum 01.01.2022 folgende Neuerungen:

Die Förderung wurde verbessert und beträgt nun 0,90 € je Kilogramm Holzprodukt.

Förderfähig sind nun auch unbeheizte Gebäude ab 400 m² NF (GK 3).

Der Gebäudestandard der geförderten beheizten Gebäude muss ab sofort einem „Effizienzgebäude 40“ entsprechen.
Ein „Effizienzgebäude 40“ (EffGeb40) muss die zum IFB-Antragszeitpunkt geltenden technischen Mindestanforderungen des Programms „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude“ im Standard EffGeb40 erfüllen, siehe „Technische Mindestanforderungen zum Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude“. Auch die dort genannten Regelungen und Hinweise zur Effizienzgebäude-Berechnung nach DIN V 18599 sind zu beachten.

Hinweis: Die Modernisierung der Gebäudehülle von bestehenden Nichtwohngebäuden wird im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert.

Weitere Informationen unter https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/verwendung-von-holz-beim-neubau-von-nichtwohngebaeuden

Die Holzbauförderung als Ergänzungsmodul im geförderten Wohnungsbau besteht weiterhin.

(Bild: alsterarbeit gGmbH)