Qualitätssicherung im Holzbau – Download

Die Detailausführung von Gebäuden in Holzbauweise ist geregelt in der DIN 68800. Abweichend von dieser DIN gibt es jedoch Holzbaudetails, welche gemäß der DIN 68800 zugelassen sind, aber nicht mehr den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Die in der folgenden Anlage aufgeführten Holzbaudetails werden von den Sachverständigen für Qualitätssicherung im Holzbau als nicht holzbautauglich eingestuft.:

Die aufgeführten Konstruktionen weisen eine sehr geringe Robustheit gegenüber Feuchtebelastung auf und entsprechen nicht mehr den anerkannten Regeln der Technik.
Die Ausführung der aufgeführten Details führen im Rahmen der Holzbauförderrichtlinien der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) zum Ausschluss von der gesamten Förderung.

 
Geschäftsstelle Qualitätssicherung Holzbau

Große Elbstraße 146
22767 Hamburg
qs@holz-netz-nord.de

Die Geschäftsstelle Qualitätssicherung Holzbau wird von der ZEBAU GmbH unterhalten und von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft der Freien und Hansestadt Hamburg als Zuwendung gefördert. Der Holzbau-Netzwerk Nord e.V. ist in beratender Funktion tätig.