Neue Förderrichtlinie klimafreundliches Bauen mit Holz

Die Richtlinie „Förderung des Klimafreundlichen Bauens mit Holz“ wurde heute im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 04.03.2021 in Kraft. Unternehmen und Cluster-Organisationen können Anträge auf Zuwendungen ab sofort bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) einreichen.

Für die überwiegend klein- und mittelständisch strukturierte Holzbaubranche (einschl. Holzbauplaner) ist die beschleunigte Einführung und Verbreitung moderner Technologien notwendig, um angesichts des rasanten technologischen Wandels hin zu Anwendungen im Bereich Digitalisierung, Robotik und Künstliche Intelligenz (KI) die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu erhalten und damit ein angemessenes wirtschaftliches Wachstum und einen hohen Beschäftigungsstand zu sichern. Dabei werden zunehmend Aspekte der Material- und Energieeffizienz sowie zur Integration von Umwelt- und Ökobilanzdaten in den Geschäftsprozess relevant. Gleichzeitig stellen die steigende Nachfrage und der Bedarf nach komplexen Bauvorhaben (z. B. im Bereich des mehrgeschossigen Wohnungsbaus) die Unternehmen vor neue Herausforderungen: Sie erfordern neben technologischen Veränderungen zudem eine Anpassung von Strukturen und Kapazitäten im Bereich des traditionellen Holzbaus.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist sich dieser enormen Herausforderungen bewusst, die es in unterschiedlichem Ausmaß von der Wald-, Forst- und Holzwirtschaft zu bewältigen gilt. Aus diesem Grund hat sich das BMEL zum Ziel gesetzt, unterstützende Maßnahmen im Wald- und Holzbereich anzubieten. Die Förderung ist eingebettet in das Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket der Bundesregierung und soll neben der Konjunkturbelebung positive Lenkungswirkung in den Zukunftsthemen Digitalisierung, Ressourceneffizienz und Klimaschutz entfalten.

Förderfähig ist zum einen die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen, die vor allem bei kleinen und mittelständischen Unternehmen die Digitalisierung und Automatisierung von Prozessen, Verfahren und Dienstleistungen unterstützen oder solche, die zur unternehmensübergreifenden Zusammenarbeit beim Bauen mit Holz führen.
Unternehmen sollen damit in die Lage versetzt werden, Hemmnisse und Strukturnachteile beim klimafreundlichen Holzbau zu überwinden, ihren Material- und Energieaufwand zu optimieren sowie Aspekte der Umwelt- und Ökobilanzen in die Geschäftsabläufe zu integrieren. Unterstützt werden beispielsweise Beratungen zur Nutzung von Digitalisierung, Künstlicher Intelligenz (KI) und Robotik beim seriellen und modularen Bauen oder zur Bewertung und Analyse der Rückbau- und Recyclingfähigkeit von Bauprodukten und Bauten.

Ein zweiter Förderschwerpunkt richtet sich auf die Unterstützung so genannter Innovationscluster. Bestehende oder neu zu gründende Zusammenschlüsse unabhängiger Partner aus Wissenschaft und Wirtschaft sind förderfähig, wenn sie Unternehmen der kleinstrukturierten Branche Wege überbetrieblicher Zusammenarbeit eröffnen und Zugang zu Know-How und Transfer aktueller Erkenntnisse aus Forschung und Entwicklung beim klimafreundlichen Holzbau ermöglichen. Dazu gehören u. a. die Entwicklung von Weiterbildungskonzepten für Unternehmer etwa auf dem Gebiet der Digitalisierung, die Konzeptentwicklung zur Kooperation zwischen Hochschulen und Clusterunternehmen oder die Schaffung von Web-Plattformen zum Wissenstransfer aus der Holzforschung in die Unternehmen.

Weitere Informationen, die Förderrichtlinie und die Antragsformulare auf https://www.fnr.de/projektfoerderung/klimafreundliches-bauen-mit-holz

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