In der Hamburger Förderung: Wegfall der Anforderung „Effizienzgebäude 40“ (EG 40)
Zukünftig wird die Anforderung „Effizienzgebäude 40“ (EG 40) im Fördermodul Klimaschonender Neubau (KSN) für Nichtwohngebäude entfallen. Als Übergangsregelung kann deshalb ab sofort die Befreiung von der Anforderung der Förderrichtlinie Anhang Punkt 2.1.2 beantragt werden. Dieser Antrag ist möglich per Post oder E-Mail oder kann am besten direkt auf dem Antragsformular mit vermerkt werden.
Mehr Informationen hier: Nachhaltige Nichtwohngebäude bauen | IFB Hamburg