Qualitätssicherung nun auch bei Hamburger Holzbauförderung im Mietwohnungsbau verpflichtend

Nach der Förderung im Bereich des Nichtwohnungsbaus wird eine Qualitätssicherung nun auch im durch die Hamburgische Investitions- und Förderbank unterstützten Mietwohnungsbau verpflichtend.

Die verpflichtende Qualitätssicherung gilt tlw. rückwirkend für die folgenden Förderrichtlinien:

  • Neubau von Mietwohnungen 1. Förderweg
  • Neubau von Mietwohnungen 2. Förderweg
  • Baugemeinschaften
  • Neubau von Sonderwohnformen
  • Neubau von Mietwohnungen für vordringlich wohnungssuchende Haushalte
  • Neubau von Wohnungen für Studierende und Auszubildende
  • Modernisierung von Mietwohnungen
  • Modernisierung von Wohnungen für Studierende und Auszubildende (kurzfristig)

Die Qualitätssicherung Holzbau soll eine fachgerechte Planung und Umsetzung von Holzbaukonstruktionen stichprobenartig prüfen, kontrollieren und dokumentieren. Darüber hinaus ist es das Ziel, Bauherren, Planende und Ausführende zu beraten und darauf hinzuwirken, dauerhafte und bewährte Holzbaukonstruktionen umzusetzen.

Alle Informationen finden sich auf der Seite der Geschäftsstelle Qualitätssicherung Holzbau unter holzbau-netzwerk-nord.de/qs