Qualitätssicherung im Holzbau

Grundlagen

Der ingenieurmäßige Holzbau ist eine relativ junge Disziplin. Der Kreis der erfahrenen Architekt*innen und Planer ist im Vergleich zu anderen Bereichen des Bauens klein. Um den Holzbau als zukunftsweisende, wirtschaftliche und nachhaltige Bauweise im Bauwesen zu verankern, müssen Qualitätsstandards eingehalten und Negativerfahrungen durch Bauschäden und Baumängel an Holzbauten durch eine sach- und fachgerechte Holzbauplanung und Ausführung vermieden werden.

Die Qualitätssicherung Holzbau soll eine fachgerechte Planung und Umsetzung von Holzbaukonstruktionen stichprobenartig prüfen, kontrollieren und dokumentieren, u.a. auf die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, die Plausibilität und Umsetzung der bautechnischen Vorgaben und die Eignung der verwendeten Materialien. Darüber hinaus ist es das Ziel, Bauherren, Planende und Ausführende zu beraten und darauf hinzuwirken, dauerhafte und bewährte Holzbaukonstruktionen umzusetzen.

Der Schwerpunkt der Qualitätssicherung liegt in der Prüfung

  • der Bauplanung und Ausführung zur Vermeidung von Baumängeln und Einschränkung der Gebrauchstauglichkeit,
  • der hierfür relevanten bauphysikalischen Aspekte wie Luftdichtheit, Feuchte-, Wärme-, Brand-und Schallschutz,
  • der holzbaurelevanten Integration der haustechnischen Installationen sowie
  • eines ausreichenden Witterungsschutzes während der Bauzeit.

Aspekte, die den Holzbau nicht berühren, werden nicht geprüft.

Die Qualitätssicherung Holzbau stellt letztlich die richtige Verwendung des Baustoffes Holz sicher. Sie beginnt daher bereits zum Zeitpunkt der Planung, da in dieser Phase erfahrungsgemäß die wesentlichen Schadenspotentiale minimiert werden können. Sie leistet nicht den Nachweis einer vollständig mangelfreien Bauausführung, dies bleibt Aufgabe der regulären Objektüberwachung.

Die Einbeziehung von unabhängigen, holzbauerfahrenen Sachverständigen bzw. qualitätssichernden Fachpersonen vermeidet qualitative Mängel bei der Bauplanung und –durchführung, verringert durch das Mehraugenprinzip das Fehlerrisiko und vermeidet unnötige Kostensteigerungen. Der/die Sachverständige sollte Leistungen in der Planungsphase, zum Zeitpunkt der Bauausführung und zur Fertigstellung des Gebäudes erbringen.

Die für das Verfahren eingesetzten Personen werden als „Sachverständige für Qualitätssicherung Holzbau (SQSH)“ bezeichnet.

Die Grundlagen, die Methodik und die zugehörigen Checklisten finden Sie in den folgenden beiden Dokumenten:

Die Detailausführung von Gebäuden in Holzbauweise ist geregelt in der DIN 68800. Abweichend von dieser DIN gibt es jedoch Holzbaudetails, welche gemäß der DIN 68800 zugelassen sind, aber nicht mehr den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Die in der folgenden Anlage aufgeführten Holzbaudetails werden von den Sachverständigen für Qualitätssicherung im Holzbau als nicht holzbautauglich eingestuft.:

Die aufgeführten Konstruktionen weisen eine sehr geringe Robustheit gegenüber Feuchtebelastung auf und entsprechen nicht mehr den anerkannten Regeln der Technik.
Die Ausführung der aufgeführten Details führen im Rahmen der Holzbauförderrichtlinien der Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB Hamburg) zum Ausschluss von der gesamten Förderung.

 

Mit dem Aufbau einer Geschäftsstelle „Qualitätssicherung im Holzbau“ soll in Zukunft auch Bauherren aus dem freien (nicht geförderten) Wohnungsbau eine Anlaufstelle für die begleitende Qualitätssicherung und die Einbindung erfahrener Holzbauexperten zur Verfügung stehen.

 

Qualitätssicherung der Holzbau-Förderung der IFB Hamburg

Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) fördert die Verwendung von Holz in der Gebäudekonstruktion im Rahmen der Förderprogramme zum Mietwohnungsneubau und zur Modernisierung von Mietwohnungen sowie im Rahmen des Förderprogramms „Energetische Modernisierung und Holzbau für Nichtwohngebäude“.

An die geförderten Maßnahmen werden durch die IFB Hamburg neben anderen Ansprüchen auch Qualitätsansprüche gestellt, die im Zuge der Umsetzung der Baumaßnahmen eine Qualitätssicherung erforderlich machen. Daher ist diese Qualitätssicherung nach den Förderrichtlinien 2021 der unterschiedlichen Programme verpflichtend vorgesehen.

Die zugehörigen Unterlagen für die Beauftragung eines „Sachverständigen für Qualitätssicherung Holzbau (SQSH)“ und die abschließende Prüfdokumentation gegenüber der IFB Hamburg finden Sie hier:

Für die Aufgabe der Qualitätssicherung werden für die IFB Hamburg Holzbauexperten als „Sachverständige für Qualitätssicherung Holzbau (SQSH)“ durch die „Geschäftsstelle Qualitätssicherung Holzbau“ autorisiert. Die bisherigen SQSH finden Sie hier:

Die Liste der autorisierten SQSH wird laufend aktualisiert und erweitert.

 

Autorisierung als „Sachverständiger für Qualitätssicherung Holzbau (SQSH)“

Eine Autorisierung zum „Sachverständiger für Qualitätssicherung Holzbau (SQSH)“ ist für alle Architekten, Bauingenieure und Zimmermeister mit ausgewiesener Expertise im Holzbau möglich. Die Teilnahme an regelmäßigen kostenpflichtigen Workshops ergänzt das erforderliche Wissen zum Verfahren. Die nächste Bewerbungsphase ist für das 1. Quartal 2024 geplant. Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstelle Qualitätssicherung Holzbau, um die Bewerbungsbedingungen zu erfahren und die Bewerbungsunterlagen zu erhalten. Sollten Sie unterjährig Interesse haben, ein autorisierter Qualitätssichernder zu werden, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die:

Geschäftsstelle Qualitätssicherung Holzbau
Holzbau-Netzwerk Nord e.V.
Große Elbstraße 146
22767 Hamburg
qs@holz-netz-nord.de

 

Downloads

Alle Dokumente finden Sie gebündelt hier.