Förderung

Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) unterstützt den Holzbau im Rahmen der Förderprogramme Mietwohnungsneubau und Modernisierung von Mietwohnungen innerhalb der Förderrichtlinien

  • Neubau von Mietwohnungen 1. Förderweg
  • Neubau von Mietwohnungen 2. Förderweg
  • Baugemeinschaften mit genossenschaftlichem Eigentum
  • Neubau von Sonderwohnformen
  • Neubau von Mietwohnungen für vordringlich wohnungssuchende Haushalte
  • Neubau von Wohnungen für Studierende und Auszubildende
  • Modernisierung von Mietwohnungen Modul B und C
  • Modernisierung von Wohnungen für Studierende und Auszubildende Modul B und C

sowie im Rahmen des Förderprogramms „Verwendung von Holz beim Neubau von Nichtwohngebäuden”.

Der Einsatz von Holz in der Gebäudekonstruktion von Wohnungsbauten wird mit 1,00 € je Kilogramm Holzprodukt gefördert. Als Fördervoraussetzung muss das eingesetzte Holz aus nachhaltigen Quellen stammen, fest im Gebäude verbaut und Teil der Konstruktion sein.

Holzprodukte in der Konstruktion im Sinne der Förderung sind alle Vollholzprodukte (z. B. Schnittholz, Hobelware), Holzwerkstoffe (Spanplatten, Faserplatten etc.) sowie Produkte des konstruktiven Holzbaus (Brettsperrholz, Brettschichtholz usw.). Der reine Holzanteil in diesen Produkten muss wenigstens 80 % der Produktmasse entsprechen.

Weitere Informationen unter www.ifbhh.de

Der Einsatz von Holz in der Gebäudekonstruktion von Neubauten von Nichtwohngebäuden wird mit 1,00 € je Kilogramm Holzprodukt gefördert. Als Fördervoraussetzung muss das eingesetzte Holz aus nachhaltigen Quellen stammen, fest im Gebäude verbaut und Teil der Konstruktion sein. Gefördert werden Neubauten, die unter das GEG fallen, ab einer Nutzfläche von 100 m², und Neubauten, die nicht unter das GEG fallen, ab einer Nutzfläche von 400 m² . Der maximale Zuschuss je Förderfall beträgt. 200.000,– €.

Weitere Informationen unter www.ifbhh.de

Für die Gewährung der Förderung ist seit 2021 eine Qualitätssicherung Holzbau verpflichtend. Diese kann mit einem Zuschuss in Höhe von 50 % des Honorars, höchstens jedoch mit 10.000,00 € je Gebäude gefördert werden.

Die Qualitätssicherung Holzbau soll eine fachgerechte Planung und Umsetzung von Holzbaukonstruktionen stichprobenartig prüfen, kontrollieren und dokumentieren. Darüber hinaus ist es das Ziel, Bauherren, Planende und Ausführende zu beraten und darauf hinzuwirken, dauerhafte und bewährte Holzbaukonstruktionen umzusetzen.

Alle Informationen finden sich auf der Seite der Geschäftsstelle Qualitätssicherung Holzbau unter holzbau-netzwerk-nord.de/qs

Grundsätzlich muss das im Rahmen der Förderung eingesetzte Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen. Alle als Bestandteil der Leistung verwendeten/verarbeiteten Holzprodukte sowie Holzfertigbauteile müssen nach FSC oder PEFC zertifiziert sein. Hat ein Fachunternehmen nicht selbst eine FSC- oder PEFC-Produktkettenzertifizierung, so kann der Nachweis über Einzelnachweise von einem akkreditierten Zertifizierungsdienstanbieter erbracht werden.

Weitere Informationen:

PEFC (https://pefc.de/fur-unternehmen/zertifizierer/)

FSC (https://www.fsc-deutschland.de/verarbeitung-handel/produktkettenzertifizierung/zertifizierungsstellen/)

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige des Tischlerhandwerks: https://www.tischlernord.de